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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Erstellung von Blendgutachten · Fassung Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Blendgutachten (Blendwirkungsgutachten) und damit zusammenhängende Leistungen zwischen Agri-PV Consulting, Inhaber Constantin Klyk, Jörg-Zürn-Straße 22, 88339 Bad Waldsee (nachfolgend „Auftragnehmer“ bzw. „wir“), betrieben unter der Marke blend-gutachten.de, und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung eines Blendgutachtens zur Untersuchung der Blendwirkung einer Photovoltaik- oder Agri-Photovoltaik-Anlage. Die Analyse erfolgt mittels der Software ForgeSolar (SGHAT-Methodik) und wird nach dem Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertet.

(2) Das Gutachten wird als PDF-Bericht geliefert. Ergänzende Ergebnisdaten (z. B. ein Anti-Glare-Tilt-Fahrplan als CSV bei nachgeführten Anlagen) werden geliefert, soweit dies im jeweiligen Leistungspaket vorgesehen oder gesondert vereinbart ist.

(3) Es handelt sich um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Geschuldet ist die fachgerechte Erstellung des Gutachtens nach anerkannten Methoden, nicht ein bestimmtes wirtschaftliches oder behördliches Ergebnis (insbesondere keine Zusicherung einer Genehmigungserteilung).

§ 3 Bestellung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Mit Absenden des Bestellformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Werkvertrags ab. Die daraufhin automatisch versandte E-Mail bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung (Eingangsbestätigung) und stellt noch keine Annahme dar.

(3) Der Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Wir sind berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt uns alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung, insbesondere Anlagenlayout, Standortkoordinaten, Anlagentyp und -parameter (u. a. Azimut, Neigung bzw. Achshöhe, Backtracking), relevante Immissionsorte sowie etwaige behördliche Vorgaben.

(2) Das Gutachten beruht auf den vom Auftraggeber gelieferten Daten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unvollständiger, verspäteter oder unrichtiger Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Preise, Fälligkeit und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Festpreise. Maßgeblich für die Preisstaffel ist die vom Auftraggeber angegebene Anlagenleistung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Leistungen, die über den Standardumfang hinausgehen (z. B. eine außergewöhnliche Anzahl von Immissionsorten, Sonderfälle wie Flugplatznähe, kurzfristige Eilbearbeitung oder wesentliche nachträgliche Änderungen), werden vorab als gesonderter Festpreis vereinbart.

(3) Die Vergütung ist mit Lieferung des Gutachtens fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr (§ 288 BGB).

§ 6 Ausführungsfrist

Angegebene Bearbeitungszeiten (z. B. „in der Regel binnen einer Woche“) beginnen mit Zugang aller vollständigen und prüffähigen Unterlagen und unserer Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindliche Circa-Angaben, sofern keine feste Frist ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 7 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte Gutachten abzunehmen, sofern es im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Nutzt der Auftraggeber das Gutachten (z. B. Einreichung bei einer Behörde) oder rügt er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung wesentliche Mängel in Textform, gilt das Werk als abgenommen.

§ 8 Nacherfüllung und Mängel

(1) Bei berechtigten, rechtzeitig gerügten Mängeln erfolgt Nacherfüllung durch Nachbesserung. Mängel, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, sind keine von uns zu vertretenden Mängel.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Das Gutachten beruht auf einer modellbasierten Simulation mit anerkannten, jedoch idealisierten Annahmen (siehe Haftungsausschluss im Gutachten). Für unvorhersehbare, nicht untersuchte oder nachträglich veränderte Bedingungen (z. B. geänderte Umgebung, Nutzungsänderungen, außergewöhnliche Witterung) sowie für Entscheidungen von Behörden übernehmen wir keine Haftung.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, das Gutachten für das bestellte Projekt und das zugehörige Genehmigungsverfahren zu nutzen. Eine Übertragung auf andere Projekte oder Standorte sowie eine inhaltliche Veränderung des Gutachtens bedürfen unserer Zustimmung.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Ravensburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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